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Information

20. September 2020
Hinweisgebersystem

Gesetze, Regeln und interne Richtlinien einzuhalten, hat bei uns höchste Priorität. Nur wenn diese Regelungen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss deshalb frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.

Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche schwere Regel- und Rechtsverstöße hinzuweisen. Dies gilt bei Verdacht auf:

  • Korruption
  • Betrug jeglicher Art und Unterschlagung
  • Datenschutzverletzungen
  • Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße
  • Missachtung von Sozialstandards und Menschenrechten

Eingehende Hinweise werden vertraulich behandelt und haben keine negativen Auswirkungen auf den Hinweisgeber. Wir bitten Sie, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen und nur Informationen zu übermitteln, bei denen Sie nach bestem Wissen sicher sind, dass diese zutreffen.

Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass dieser so konkret wie möglich ist und dass die Beschreibung auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden kann.

Hilfreich ist es, wenn Ihre Hinweise die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer …?
  • Was …?
  • Wann …?
  • Wie …?
  • Wo …?