Die Regelungen des Explosionsschutzes in Europa basiert auf der ATEX-Leitlinie, die 1994 als Richtlinie 94/9/EG veröffentlicht wurde und seit 2014 als Neufassung unter dem Namen 2014/34/EU Anwendung findet. Die Richtlinie deckt Geräte und Schutzsysteme ab, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden
WAGO im Explosionsschutz
Grundlagen zum Explosionsschutz
Alles Wissenswerte in Sachen Ex-Schutz auf einen Blick
Der Hersteller muss seine Betriebsmittel, von denen Zündgefahren (Zündquellen) ausgehen können und somit eine Explosion verursachen, gemäß 2014/34/EU Anhang 1 in Gerätegruppen und Gerätekategorien einteilen. Für diese Betriebsmittel ist zudem eine Ex-Baumusterprüfung und Zertifizierung durch eine der benannten Prüfstellen durchzuführen. Erfüllt das Gerät die Anforderungen für die Baumusterprüfung, folgt mit der EG-Konformitätserklärung die Grundlage für das CE-Kennzeichen. Dem Gerät muss eine Bedienungsanleitung beiliegen, in welcher der bestimmungsgemäße Gebrauch des Geräts definiert ist.
Hier geht es darum, die Entstehung explosiver Atmosphäre zu vermeiden, indem vorzugsweise ein nicht brennbarer Ersatz zu wählen ist oder Stoffe, die einen hohen Flammpunkt besitzen. Ist dies aus unterschiedlichen Gründen nicht machbar, rücken andere Maßnahmen in den Fokus. Zum einen die Inertisierung. Dabei nutzt man die Eigenschaft, dass sich eine explosive Atmosphäre erst in einem exakten Mischungsverhältnis eines brennbaren Stoffes mit Sauerstoff entsteht.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern, wenn sich die Entstehung dieser nicht vermeiden lässt. Dazu müssen am Einsatzort Bereiche nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre in Gefahrenzonen eingeteilt werden. Diese definieren, ob Zündquellen in bestimmten Gefahrenzonen zulässig sind oder nicht. Hier finden Sie eine Übersicht der Zündquellen.
Nicht immer ist es möglich, das Auftreten einer gefährlichen Atmosphäre sicher zu verhindern und eine Zündung geeigneter Betriebsmittel auszuschließen. Dann sind zusätzliche Explosionsschutzmaßnahmen anzuwenden, um die Auswirkungen einer Explosion auf ein ungefährliches Maß zu reduzieren. Zu den Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes zählen neben der druckfesten oder druckstoßfesten Bauweise von Gehäusen auch Druckentlastungs- und Druckausgleichseinrichtungen. Auch eine Explosionsunterdrückung durch Löscheinrichtungen zählt dazu.
Anforderungen an Hersteller ATEX – RL 2014/34/EU | Anforderungen an Betreiber ATEX 137 − RL 1999/92/EC |
Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung: Einsatzzweck, Temperaturklasse, Umgebungsbedingungen, Explosionsgruppe und -kategorie | Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen (gemäß ArbSchG, BImSchG, GefStoffV, BetrSichV, StörfallV & Technischen Regeln) |
Geräte müssen den wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen | Aufstellung der Installations-, Inbetriebnahme- und Wartungsanweisungen gemäß BetrSichV §§4,7/§12 |
Durchführung einer Risiko- und Zündquellenanalyse | Festlegung von Zonen und Auswahl der entsprechenden Geräte (siehe bspw. BetrSichV- Anhang 3, DIN EN 60079-10 oder Beispielsammlung BGR 104 |
Konformitätsbewertungsverfahren anwenden ggf. Prüfung durch benannte Stelle | Einhaltung der Installations-, Inbetriebnahme- und Wartungsanweisungen |
CE-Kennzeichnung des Produkts Konformitätserklärung | Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes |
Regelmäßige Aktualisierung | Regelmäßige Aktualisierung |
Was passiert bei einer Explosion, welche Faktoren sind ausschlaggebend und welche Schutzmaßnahmen gibt es? Alles Wissenswerte zu ATEX, Ex-Zonen, Zündschutzarten und Co.
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