Richtlinie 2014/34/EU − Regelung der Pflichten von Herstellern
Der Hersteller muss seine Betriebsmittel, von denen Zündgefahren (Zündquellen) ausgehen können und somit eine Explosion verursachen, gemäß 2014/34/EU Anhang 1 in Gerätegruppen und Gerätekategorien einteilen. Für diese Betriebsmittel ist zudem eine Ex-Baumusterprüfung und Zertifizierung durch eine der benannten Prüfstellen durchzuführen. Erfüllt das Gerät die Anforderungen für die Baumusterprüfung, folgt mit der EG-Konformitätserklärung die Grundlage für das CE-Kennzeichen. Dem Gerät muss eine Bedienungsanleitung beiliegen, in welcher der bestimmungsgemäße Gebrauch des Geräts definiert ist.