Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:
- Private Unternehmen,
- Kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
- Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
- Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und
- Contractoren, die in diesem Merkblatt genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Was wird gefördert?
Modul 3 - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software
Gefördert werden der Erwerb und die Installation von:
- Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
Förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:
- von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagementsoftware)
- von Sensoren sowie Analog-/Digitalwandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
- von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:
- Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
- Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von:
- Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System Analog-/Digitalwandlern
- Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
- Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
- Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
- Sofern es sich bei der Energiemanagementsoftware um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung
Eine Liste förderfähiger Software finden Sie am Ende dieser Seite (siehe Publikationen). Weitergehende Informationen zu den technischen Mindestanforderungen erhalten Sie zudem in der Anlage zum Merkblatt Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware.