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Fördergelder für energieeffiziente Lösungen – Ihr Schlüssel zur Ressourceneffizienz

EEW-Richtlinie für nachhaltige Geschäftspraktiken

Seit dem 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) aktiv. Sie öffnet Unternehmen in Form von Zuschüssen oder Krediten die Tür zu einer nachhaltigeren Zukunft.


Im Folgenden stellen wir Ihnen einen Auszug des Förderprogramms (vollständig zu finden hier) sowie die mit WAGO förderfähigen Leistungen vor. Denn: Gleich 2 der 6 Module sind nach den Vorgaben der Bundesförderung mit den WAGO Produkten förderfähig.

Modul 3 zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware

Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • Private Unternehmen,
  • Kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
  • Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und
  • Contractoren, die in diesem Merkblatt genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Was wird gefördert?

Modul 3 - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von:

  • Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software,
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.

Förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagementsoftware)
  • von Sensoren sowie Analog-/Digitalwandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von:
    • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System Analog-/Digitalwandlern
    • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
    • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
    • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
    • Sofern es sich bei der Energiemanagementsoftware um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung
      Eine Liste förderfähiger Software finden Sie am Ende dieser Seite (siehe Publikationen). Weitergehende Informationen zu den technischen Mindestanforderungen erhalten Sie zudem in der Anlage zum Merkblatt Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware.

Höhe der Förderung

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Fördervoraussetzungen

Die geförderten Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet bzw. durchgeführt und mindestens 3 Jahre zweckentsprechend, also wie im Antrag beschrieben, betrieben werden. Ergänzend zu diesem Merkblatt und dessen Anlagen ist auf der Webseite des Förderprogramms (www.bafa.de/eew) ein Glossar zu finden, das insbesondere Antworten auf Fragen zur Auslegung der Richtlinie und der Merkblätter beinhaltet und regelmäßig aktualisiert wird.

Modul 5: Transformationskonzepte

Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Höhe der Förderung

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert. Förderquoten:

  • Unternehmen ohne KMU-Status: 40 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 50 %
  • Kleine Unternehmen (KU): 60 %

Die maximale Förderung ist auf 50.000 Euro je Konzept begrenzt. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 Euro.

Hinweis

Mit der Durchführung des Moduls 5 (Transformationskonzepte) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Fragen zum Modul 5 sind daher bitte direkt an den Projektträger zu richten.

Kontaktdaten des Projektträgers:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Projektträger Transformationskonzepte

Steinplatz 1 10623 Berlin

E-Mail: transformation-eew@vdivde-it.de

Hotline: 030 310078-5555

Telefonische Erreichbarkeit: Mo. – Fr. 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Website: www.wettbewerb-energieeffizienz.de

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WAGO Building Ecosystem

Modulares Gesamtsystem für integrale Gebäudeautomation
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