Alle Betriebsmittel, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen der harmonisierten ATEX-Richtlinie erfüllen. Die Abkürzung ATEX leitet sich aus dem Französischen ab: „ATmosphère EXplosive“.
WAGO im Explosionsschutz
Grundlagen zum Explosionsschutz
Alles Wissenswerte in Sachen Ex-Schutz auf einen Blick
Die ATEX-Richtlinie gilt für alle Produkte, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden und ist für alle EG-Mitgliedsstaaten verpflichtend. Sie umfasst die ATEX-Herstellerrichtlinie 2014/34/EU und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (ATEX 137). Ausgearbeitet wird die ATEX-Richtlinie von der „Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission“ deren Mitgliedsstaaten, der europäischen Industrie, der CEN und CENELEC sowie den benannten Stellen (Notified Bodies) wie zum Beispiel BAM, PTB und TÜV.
Die Produktrichtlinie richtet sich an Hersteller und regelt das Inverkehrbringen von Produkten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Das Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz von Menschen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten oder sich dort aufhalten. Die dort aufgeführten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sind vom Hersteller einzuhalten und durch das Konformitätsbewertungsverfahren mit EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen nachzuweisen. Bei der Betriebsrichtlinie 1999/92/EG hingegen liegt der Fokus auf den Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet sein könnten. Die Richtlinie enthält wichtige Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen, die der Betreiber bzw. Arbeitgeber umzusetzen hat.
IECEx ist ein internationales Verfahren zur Zertifizierung von Betriebsmitteln, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Das Ziel des IECEx-Schemas ist die Harmonisierung der nationalen und internationalen Ex-Normen. Dadurch wird der globale Handel mit Betriebsmitteln für explosinsgefährdete Applikationen vereinfacht, ohne auf das hohe Sicherheitsniveau der ATEX-Richtlinie zu verzichten. Die gemäß IECEx-zertifizierten Betriebsmittel sind durch die international einheitlichen Normen, Prüfungen und Prüfzeichen weltweit anerkannt. Aufgrund der steigenden Globalisierung findet die Zertifizierungen gemäß IECEx immer mehr Anklang.
In Nordamerika haben sich auf dem Gebiet des Explosionsschutzes elektrischer Geräte und Anlagen Techniken und Systeme entwickelt, die wesentlich von der IEC-Technik abweichen. In den USA gilt der NEC und in Kanada der CEC. Die Unterschiede liegen dabei u.a. in der Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche, der Konstruktion der Betriebsmittel und der Installation der elektrischen Anlagen. Für elektrische Betriebsmittel und Anlagen, die in explosionsgefährdeten Betriebsstätten zum Einsatz kommen, gilt in den USA der „National Electrical Code“ (NEC) bzw. in Kanada der „Canadian Electrical Code“ (CEC). Diese haben den Charakter von Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen in allen Bereichen und verweisen auf eine Reihe weiterer Standards anderer Institutionen, die die Bestimmungen für die Installation und den Bau geeigneter Betriebsmittel enthalten.
Die Installationsmethoden für das Zonenkonzept gemäß dem NEC 505 entsprechen weitgehend dem Class/Division-System. Für den Bau und die Prüfung von explosionsgeschützten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Nordamerika gelten verschiedene Normen und Bestimmungen. In den USA sind dies vorwiegend die Standards von Underwriters Laboratories Inc. (UL), Factory Mutual Research Corporation (FM) und der International Society for Measurement and Control (ISA). In Kanada hingegen die der Canadian Standards Association (CSA). Explosionsgefährdete Bereiche fallen in Nordamerika unter den Begriff »hazardous locations« und werden in den USA in Abschnitt 500 und 505 des „National Electrical Code“ (NEC) und in Kanada in Abschnitt 18 und Anhang J des „Canadian Electrical Code“ (CEC) beschrieben.
Bereiche, in denen brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel auftreten werden werden als Class I bezeichnet, in denen Stäube auftreten als Class II oder wo Fasern und Flusen auftreten als Class III. Häufigkeit und Dauer des Auftretens dieser Stoffe definieren die explosionsgefährdeten Bereiche als Division 1 oder Division 2. Seit 1996 wird in den USA für Class I zusätzlich zum bestehenden System die gemäß IEC übliche Einteilung in Zonen akzeptiert. Diese Änderung erfolgte durch Artikel 505 des NEC. In Kanada wurde das IEC-Zonenkonzept für Class I mit der CEC-Ausgabe 1988 eingeführt; alle Neuanlagen müssen nach diesem Konzept eingeteilt werden.
Die „Underwriters Laboratories“ sind eine unabhängige Organisation, die gemäß gültigen US-Produktsicherheitsanforderungen Produkte auf ihre Sicherheit überprüfen. Die UL-Kennzeichnung unterscheidet sich von der IEC-Zertifizierung, die nur die Mindestanforderungen an ein Gerät festlegt. Das Underwriters Laboratories prüft nach eignen, strengeren Sicherheitsanforderungen, die abhängig von der Norm auch zum Beispiel die Produktherstellung mit in die Prüfung einbeziehen. Daher genießen die UL-Prüfplaketten weltweit eine höhere Akzeptanz. Nicht nur in Europa, sondern auch beispielsweise in den USA, Kanada und Asien erhöhen sich so für UL-zertifizierte Produkte die Exportchancen.
Allgemein
Die Anforderungen der Richtlinie 1999/92/EG sind Mindestanforderungen, die durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Mitgliedsstaaten können die Anforderungen zusätzlich verschärfen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Richtlinie durch zwei Verordnungen (Explosionsschutzverordnung ExVO und Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV).
Deutschland
Die Betriebsvorschriften für den Explosionsschutz sind in der seit dem 1. Januar 2003 geltenden Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Sie regelt Montage, Installation und Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Es dürfen nur Geräte gemäß der ATEX-Herstellerrichtlinie 2014/34/EU verwendet werden.
Das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen ist durch die Explosionsschutzverordnung (ExVO) geregelt.
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