Die blanke Befürchtung, Netze könnten überlastet werden, ist in Zukunft keine Grundlage mehr für Eingriffe ins Netz. Wer als Netzbetreiber den § 14a EnWG anwenden will, braucht belastbare Daten. Und die ergeben sich ausschließlich aus einer Netzzustandsermittlung. Weil nur sie die tatsächliche aktuelle Netzauslastung der Betriebsmittel und Einhaltung des Spannungsbands wiedergeben kann. Und das setzt ein gewisses Maß an Digitalisierung voraus.
Option 1: Alles auf eine Karte setzen und abwarten, wann gedimmt werden muss.
Worst Case: Das Netz muss unter Zeitdruck und hohen Kosten komplett ausgebaut werden.
Darum geht es: Netzbetreiber haben die Möglichkeit, im Fall einer drohenden Überlastung über die sogenannte „präventive Steuerung“ vorsorglich steuernd in ihren Netzbetrieb einzugreifen. Das hat Konsequenzen: Nach einem solchen Eingriff bleiben zwei Jahre, um flächendeckend auf die netzorientierte, digitalisierte Steuerung umzusteigen.
Option 2: Schon jetzt in Richtung Digitalisierung denken, die Sache entspannt angehen und das Netz nach und nach fit für die Zukunft machen.
Die Chance: Wer die Herausforderungen des § 14a EnWG mit Augenmaß angeht, kann die Notwendigkeit umgehen, das Netz „dimmen“ zu müssen. Schwachstellen werden frühzeitig identifiziert und können Punkt für Punkt und gut geplant nachgerüstet werden – Maßnahmen, die die Kosten für den Ausbau des Netzes effektiv eingrenzen. Für den Ausbau steht der gesamte Zeitraum bis 2028 zur Verfügung.
Darum geht es: Die flächendeckende Digitalisierung ist die Voraussetzung für die Ausgestaltungsmöglichkeiten der „netzorientierten Steuerung“ des § 14a. Bis 2028 sollen die in Haushalten verbauten Smart Meter über den Tarifanwendungsfall 10 (kurz: TAF) die individuellen Netzzustandsdaten bereitstellen. Die Smart-Meter-Gateways erfassen dann als dezentrale Kommunikationsstellen im minütlichen Rhythmus die nötigen Daten auf digitalem Weg, übertragen diese und empfangen wiederum Steuerungsmaßnahmen vom Messstellenbetrieb.