Antragsberechtigt sind:
- Private Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Kommunale und Landesunternehmen mit privater Rechtsform und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
- Contractoren, die die im Merkblatt genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
Gefördert werden der Erwerb und die Installation von:
- Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software.
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
Förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von:
- Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
- Building Cloud Service Energy Management
- Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen und anderen für den Energieverbrauch relevanten Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:
- Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
- Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von:
- Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem oder alternatives System Analog-Digital-Wandlern
- Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
- Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
- Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
- Die vollständigen externen Kosten zur Nutzung, sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt
Weitergehende Informationen zu den technischen Mindestanforderungen erhalten Sie in der Anlage zum Merkblatt Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software .
Höhe der Förderung
Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Fördervoraussetzungen
Die geförderten Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet bzw. durchgeführt und mindestens 3 Jahre zweckentsprechend, also wie im Antrag beschrieben, betrieben werden. Ergänzend zu diesem Merkblatt und dessen Anlagen ist auf der Webseite des Förderprogramms (www.bafa.de/eew) ein Glossar zu finden, das insbesondere Antworten auf Fragen zur Auslegung der Richtlinie und der Merkblätter beinhaltet und regelmäßig aktualisiert wird.