Präferenzanfrage

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis (englisch Certificate of Origin) – abgekürzt UZ – ist ein Warenbegleitpapier, das im internationalen Güterverkehr Verwendung findet und zur offiziellen Bestätigung der Herkunft einer Ware dient. Es ist jedoch kein präferenzielles Ursprungspapier (wie z. B. EUR.1/EUR-Med) und bietet keine Grundlage für eine zollfreie oder ermäßigte Einfuhr in dem Bestimmungsland.

Lieferantenerklärung

Eine Lieferantenerklärung (LE) ist ein Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer importierten Ware. Sie wird vom Exporteur als Nachweis für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises ( Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR.2 oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung) benötigt. WAGO hat intern einen Gültigkeitszeitraum von einem Jahr beschlossen.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK-IA).