Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf Unternehmensebene
Vorausgesetzt die nationale Umsetzung der EU-Omnibus-Verordnung erfolgt wie geplant, sind wir ab dem Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028) gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung berichtspflichtig.
Zur Umsetzung haben wir zwei interdisziplinäre Projekte aufgesetzt und bauen dabei auf bestehenden Strukturen und Erfahrungen aus unserer bisherigen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.
Für uns sind CSRD und EU-Taxonomie nicht nur regulatorische Vorgaben, sondern konkrete Hebel zur Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie – datenbasiert und integriert.