Keine BNK, keine EEG-Vergütung – was tun?
Windkraftanlagenbetreiber, die künftig auf BNK verzichten, riskieren ihren Anspruch auf die Marktprämie bzw. EEG-Vergütung. Von der Bundesnetzagentur heißt es dazu: „Solange der Anlagenbetreiber gegen diese Pflicht (BNK, Anm. d. Red.) verstößt, verringert sich der anzulegende Wert auf den Monatsmarktwert (§ 52, Absatz 2, Satz 1, Nummer 1a EEG 2017). Für direktvermarkteten Strom würden damit keine Zahlungen gemäß § 19 EEG 2017 mehr geleistet.“ Die Verantwortlichen von Dark Sky und PROTEA TECH wissen daher, dass die Umsetzung bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung keine Ob-, sondern in den meisten Fällen eine Wann-Frage ist: „Schon allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird es jeder Anlagenbetreiber tun müssen. Sonst beschert die rote Blinkerei nachts zu viel Verluste“, bemerkt Ingo Lange. Eine wesentliche Herausforderung bei BNK ist es, die Schnittstelle zwischen den BNK-Systemen und dem vorhandenen Befeuerungssystem herzustellen. Doch deswegen gleich die ganze Befeuerungsanlage austauschen? Das ist in Thomas Herrholz Augen nicht notwendig: „Wir sind sehr stark spezialisiert auf die Anbindung von Befeuerungssystemen. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, die ganze Befeuerung auszutauschen, um BNK möglich zu machen. Mit unserer Infrastruktur und dem WAGO System haben wir vielfältige Anbindungsmöglichkeiten und können in vielen Fällen die bereits vorhandene Befeuerung anbinden – und das viel günstiger als viele der Pakete zur BNK-Ertüchtigung, die momentan von Windenergie-Anlagenherstellern geschnürt werden.“